VERPFLICHTENDES

BAUWERKSBUCH

IM ALTBAU

SEIT 1993 BEWAHREN & ERHALTEN WIR WERTE

NEUE BAUVERORDNUNG

WIR HABEN UNSERE EIGENTÜMER:INNEN BEREITS INFORMIERT

Bei gesetzlichen Änderungen legen wir stets Wert darauf, umgehend aktiv auf unsere Eigentümer:innen zuzugehen.
Wir informieren zeitnahe und unterbreiten passende Lösungsvorschläge sowie Vorgehensmöglichkeiten – denn nur dann können rechtzeitig etwaige Maßnahmen ergriffen werden.

Die Wiener Bauordnung, rund um die Registrierung des Bauwerksbuches, betrifft sowohl Eigentümer:innen als auf Miteigentümer:innen.

  • Gebäude, die vor dem 1.01.1919 errichtet wurden, müssen die neuen Vorgaben bis spätestens 31.12.2027 umgesetzt haben.
  • Gebäude, die vor dem 1.01.1945 errichtet wurden, müssen die neuen Vorgaben bis spätestens 31.12.2030 umgesetzt haben.

 

Gehören Sie zu unserer Kundschaft, hat Ihre persönliche Ansprechperson die Umsetzungen neuer gesetzlicher Vorgaben sowie laufende Prüfungen im Blick und informiert Sie zuverlässig. Im Fokus liegt dabei der Kundenservice, das Bewahren und Erhalten der Immobilie und eine vorausschauende, aktive Arbeitsweise – seit 1993.

Wir freuen uns, wenn wir Sie zukünftig zu unseren Kund:innen zählen dürfen. Wir begleiten wir Sie gerne bei den kommenden umfangreichen Dokumentationen, der Bauwerksbuch-Pflicht und anderen Vorgaben der Wiener Bauordnung. 

Kostenfreies Erstgespräch mit
Mag. Sibylle Populorum

Sprechen Sie uns gerne auf unseren Wechsel-Service in Verbindung mit der neuen Bauordnung an.

HÜBL & PARTNER IST EIN OFFIZIELLES MITGLIED DES ÖVI

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft ist die größte freiwillige und unabhängige Vereinigung von Immobilienmaklern, Immobilienverwaltern, Bauträgern und Immobiliensachverständigen. Unter dem Dach des ÖVI versammeln sich die besten Immobilienexperten Österreichs.

Bereits seit 1979 setzt sich der Verband erfolgreich für die standespolitischen Interessen der Branche ein und hebt durch qualitätssichernde Maßnahmen das Ansehen seiner Mitgliedsunternehmen.

Copywrite: ÖVI

KONTAKTANFRAGE

Sie sind Eigentümer:in oder Mieter:in? Dann tragen Sie unten bitte Ihre Adresse ein und um welches Anliegen es sich handelt. Die betreuende Person wird sich umgehend bei Ihnen melden.